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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Oktober 2016

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I. Geltung

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der deterding + gräpel gmbh erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Die Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Wir widersprechen bereits jetzt ausdrücklich Gegenbestätigungen des Kunden unter Verwendung seiner eigenen Bedingungen.

II. Angebot und Vertragsschluss

Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, welche über den in Textform vorliegenden Vertragsinhalt hinausgehen. Die Textform kann ebenfalls nur in Textform wieder abbedungen werden

III. Preise und Preisanpassung

Sofern unsere Vergütung nicht fest vereinbart ist, sind unsere am Liefertag gültigen Preise beziehungsweise unsere am Montagetag gültigen Sätze maßgebend.

Die Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer.

Bei Kleinsendungen sind wir berechtigt, angemessene Mindestrechnung oder Zuschläge zu fordern.

Veranlassen wir die Versendung für den Kunden, hat der Kunde alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung, sofern keine besondere Anweisung des Kunden vorliegt.

IV. Leistungszeit, Verzug, Zurückbehaltung, Teilleistungen

Alle auch schriftlich oder in Textform angegebenen Liefer- und Montagetermine sind immer unverbindlich. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich der angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom noch nicht erfüllten Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt auch für alle anderen Fälle, in denen durch Behinderung, die von uns nicht zu vertreten ist, die Lieferung verzögert oder unmöglich wird. Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend vereinbart hat, diese von uns nicht eingehalten wird, er in Textform eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat und diese Frist, die mit dem Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt, fruchtlos verstrichen ist.

Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, insofern die Annahme für den Kunden nicht unzumutbar ist.

V. Gefahrtragung, Versand und Entgegennahme

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, sofern dieser nicht Verbraucher ist. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten oder die Anfuhr übernehmen. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens zum Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Bei Empfang einer beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, auch für den Fall, dass wir das Transportrisiko tragen, die erforderlichen Feststellungen zu treffen und die erforderlichen Unterlagen für den Schadensbeweis zu erlangen sowie uns unverzüglich in Textform oder hierüber Anzeige zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für den Verlust von Ware während der Beförderung. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.

VI. Mitwirkung des Kunden bei der Montage von Geräten

Der Kunde hat für eine freie und befestigte Zufahrt zum Montageort mit ausreichender Tragfähigkeit zu sorgen. Weiter hat er uns den für die Montage benötigten Strom sowie Wasser, Gas und Sauerstoff kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Bis zum Montagetermin hat der Kunde auf seine Kosten die für die Montage und Inbetriebnahme der von uns zu liefernden Geräte erforderlichen Maurer-, Fundament- und Stemmarbeiten auszuführen und die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Öl, Gas, Druckluft, Wasser und Abwasser entsprechend unserer Aufstellungszeichnung herzustellen. Weiter hat der Kunde auf seine Kosten die verbindenden Rohr- und Elektroleitungen sowie Kabelkanäle Leer- und Schutzrohre zwischen den Geräten und ihren Komponenten entsprechend unserer Aufstellungszeichnung herzustellen und bis an die von uns verbindenden Anschlusspunkte zu verlegen. Der Verlauf der verbindenden Leitungen, Kanäle und Rohre im Gebäude ist vom Kunden festzulegen.

Bei beheizbaren Geräten müssen ferner die gesetzlichen Heizraumrichtlinien und die Heizraumbedingungen gemäß unserer Aufstellung bis zum Montagetermin erfüllt sein. Der Kunde hat auf seine Kosten den erforderlichen Wasseranschluss mit Verschraubungen und die Anschlussvorrichtung mit Heizraumbereitzustellen, Brennstoff, Strom und Wasser zur Inbetriebnahme und zum Probebetrieb zu liefern und Rohrleitungen nach Proben zu isolieren.

Beim Einbringen von schweren Teile in einen Bau oder beim Montieren des Kabelschlepps sowie beim Aufstellen des Portals und anderer schwerer Maschinenteile hat der Kunde unseren Monteuren kostenlos Helfer sowie erforderliche, bei Bedarf fahrbare Hebegeräte und Gerüstzeuge zu stellen.

VII. Mängelrüge, Gewährleistung und Gewährleistungsfrist

Hinsichtlich der Mängelrügen gelten für Kaufleute die Obliegenheiten des §377 HBG. Offensichtliche Mängel unserer Leistung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt derselben gegenüber uns zu beanstanden; versäumt er dies, gilt unsere Leistung insoweit als vertragsgemäß. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 2 Jahre nach Auslieferung geltend gemacht werden.

Ist unsere Leistung bei Gefahrübergang mangelhaft, so erfüllen wir nach, und zwar nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer Ersatzsache. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl unsere Vergütung mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Vertragsgegenstand ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

Für vom Kunden geliefertes oder aufgrund der von ihm vorgegebenen Spezifikation beschaffenes Material sowie für vom Kunden vorgegebene Konstruktionen leisten wir keine Gewähr.

Bei Verkauf gebrauchter Geräte leisten wir keine Gewähr für etwaige Sachmängel.

Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren bei Lieferungen in einem Jahr seit Ablieferung der Ware, bei Montage in einem Jahr seit der Abnahme und bei Bauwerken sowie Planungs- und Überwachungsleitungen hierfür in fünf Jahren seit der Abnahme.

Liegt auf Seiten des Kunden ein Verbrauchsgüterkauf vor, so gilt die gesetzliche Regelung; die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels beim Kauf von gebrauchten Sachen beträgt jedoch ein Jahr seit der Ablieferung der Sache.

VIII. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Verzugszins beträgt 10 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Bei Wechselzahlung gewähren wir keinen Kassenskonto.

Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder anderer Abzüge sind unzulässig. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder unstreitig ist oder aus dem gegenseitigen Vertragverhältnis stammt. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich, wird gegen ihn Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung nur an Versicherer abtreten und nur soweit diese für den vom Kunden geltend gemachten Schaden aufkommen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

IX. Haftungsbeschränkung

Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Verletzung der Hauptleistungspflichten, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung.

X. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt der Kunde uns die folgenden Sicherheiten, die wir auf Verlangen freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Der sogenannte Kontokorrenteigentumsvorbehalt gilt nicht für Verbraucher.

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung in unserem Eigentum.

Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt unentgeltlich für uns, ohne dass wir unser Eigentum aufgeben. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren; bei Verbindung, Vermischung und Vermengung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren im Zeitpunkt des Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in den vorstehenden Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist, unentgeltlich zu verwahren.

Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt, ist er berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang und unter Eigentumsvorbehalt an Endkunden zu verfügen.

Die aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Werts der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Entsprechendes gilt, wenn die Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut wird. Steht die Vorbehaltsware in unserem (Mit-) Eigentum, so werden die Forderungen in Höhe des Betrags abgetreten, der dem Wert unseres Anteils am Gesamtwert entspricht. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf eine etwaige Saldoforderung aus laufender Rechnung. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

Gerät der Kunde mit einer uns geschuldeten Zahlung länger als eine Woche in Verzug oder gerät er in Vermögensverfall, stellt er insbesondere seine Zahlungen ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig und jeglicher Zahlungsaufschub endet. In diesen Fällen sind wir befugt, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen und die Einziehungsermächtigung zu widerrufen.

Der Kunde ist unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten zur Herausgabe verpflichtet. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er die Vorbehaltsware nur an uns zurückzugeben, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde; wir sind zum freihändigen Verkauf berechtigt. Auf Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich eine Aufstellung über die an uns abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht des Landes, in dem sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Land am nächsten kommende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

XI. Schutzrechte

Haben wir nach Zeichnung, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu leisten, so steht dieser dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei und ersetzt uns Aufwendungen. Wird dem Kunden oder uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt, sind wir auch ohne nähere Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen.

XII. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Für Klagen gegen den Kunden ist außerdem das Gericht am Sitz des Kunden örtlich zuständig.

Erfüllungsort für Lieferungen ist Pennigsehl, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

XIII. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

Alternative Streitbeilegung für Verbraucher gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Unsere E-Mail-Adresse lautet:

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